Wer bislang professionell Wohn- und Geschäftsräume vermittelt hat, brauchte dafür eine Bewilligung. Diese Pflicht soll nun wegfallen. Angesichts des konstant ausgetrockneten Wohnungsmarkts soll eine Höchstgrenze für den Mäklerlohn beibehalten werden – zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Wucherpreisen.