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Paula O. verliert Aufenthaltsbewilligung
publiziert am 11.03.2010

Das kantonale Migrationsamt hat der brasilianischen Staatsangehörigen Paula O., die wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingten Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist, die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert.

Dieser Entscheid ist rechtskräftig. Das kantonale Migrationsamt hat die Ausreisefrist auf Ende März 2010 angesetzt. (pd/rue)

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