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Paula O. verliert Aufenthaltsbewilligung Das kantonale Migrationsamt hat der brasilianischen Staatsangehörigen Paula O., die wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingten Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist, die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert. Dieser Entscheid ist rechtskräftig. Das kantonale Migrationsamt hat die Ausreisefrist auf Ende März 2010 angesetzt. (pd/rue) Schreiben Sie Ihre Meinung zu diesem Beitrag:
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