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Wohnungsvermittlung nicht mehr bewilligunspflichtig Wer bislang professionell Wohn- und Geschäftsräume vermittelt hat, brauchte dafür eine Bewilligung. Diese Pflicht soll nun wegfallen. Angesichts des konstant ausgetrockneten Wohnungsmarkts soll eine Höchstgrenze für den Mäklerlohn beibehalten werden – zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Wucherpreisen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das Gesetz über die Vermittlung von Wohn- und Geschäftsräumen aus dem Jahre 1980 aufzuheben. Grund ist das 2005 geänderte Binnenmarktgesetz, welches das Recht auf freien Marktzugang nach den Vorschriften des Herkunftsortes auf die gewerbliche Niederlassung ausweitet. Schreiben Sie Ihre Meinung zu diesem Beitrag:
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